Auftraggeber:
Art des Auftrags:
Dienstleistung
Ausführungsort:
40764 Langenfeld, DE: Deutschland
Leistung:
Die Stadt Langenfeld Rhld. führt ein lnteressenbekundungsverfahren zur Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter durchgeführt. Die ordnungsgemäße Teilnahme an diesem Verfahren stellt zugleich
den Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis (Par. 18 ff StrWG NRW) dar.
Um das Angebot im Sinne der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf ein
stadtverträgliches Maß zu beschränken, wird von der Stadt Langenfeld im Rahmen
der Umsetzung der ,,Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter auf dem Gebiet der
Stadt Langenfeld" die Gesamtflotte für E-Scooter-Sharing auf 300 Fahrzeuge
begrenzt.
Die Kontingentierung teilt sich mit 40 Prozent der auf jeden Anbieter entfallenden
Fahrzeugflotte auf die Gewerbegebiete und 60 Prozent im übrigen Stadtgebiet nach
Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld
gemäß Ziff .4.
Verfahrensablauf
Jeder Interessent kann in der Zeit vom 22. März 2023 bis zum 17. April 2023, 10 Uhr den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter in der Stadt Langenfeld für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024 schriftlich oder digital an das Referat Umwelt, Verkehr, Tiefbau oder sondernutzung@langenfeld.de stellen. Sollten aus dem Interessenbekundungsverfahren mehrere gleich geeignete Anträge hervorgehen, erfolgt die Festlegung des Kontingents durch gleichmäßige Aufteilung auf sämtliche Interessenten.
Dabei kann der Interessent bei der Beantragung auch von der maximal möglichen Höhe des Kontingents gemäß der gleichmäßigen Verteilung nach unten abweichen. Im Falle, dass ein Interessent das mögliche (Teil-)Kontingent nicht ausschöpfen sollte, wird das verbleibende Kontingent, bei fortbestehendem Interesse, bis zur beantragten Maximalgrenze gleichmäßig auf die anderen Interessenten aufgeteilt. Nach Ablauf der Frist werden die Anträge geprüft.
Die Interessenten erhalten dann eine schriftliche Anhörung über die auf Sie entfallenden Fahrzeugzahl und die sich daraus ergebene Gebührenhöhe. Sie erhalten dann Gelegenheit binnen einer Woche zu erklären, ob Sie an dem Antrag festhalten. Im Falle, dass ein Interessent den Antrag zurückzieht wird das dann verbleibende Kontingent, bei fortbestehendem Interesse, bis zur beantragten Maximalgrenze gleichmäßig auf die anderen Interessenten aufgeteilt.
Nach Ablauf dieser Bedenkfrist werden die entsprechenden Erlaubnisse mit Gültigkeit zum 30.4.2024 erteilt. Die Gebühren richten sich nach der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Langenfeld.
Einzureichende Unterlagen
Allgemeine Voraussetzung für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist der Nachweis, dass die von dem Erlaubnisnehmer eingesetzte Fahrzeugflotte den Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entspricht, diese also verkehrssicher sind und eine gültige Versicherungsplakette haben.
Weiterhin müssen die Fahrzeuge eines jeden Erlaubnisnehmers optisch einander zuordenbar sein.
Folgende Unterlagen sind zur Interessensbekundung und Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis schriftlich einzureichen:
Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren
Modellbezeichnung
Typbezeichnung
Zulassung
Betriebserlaubnis
Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Nachweis über Versicherer (Bekundung; Versicherungsnachweis nach 1 Monat zu erbringen)
Ausfertigung der AGB, Nutzungsvertrag, Nutzungsbedingungen
Data Sharing Agreement (Bekundung der Abschlussbereitschaft, Unterschriebenes Data Sharing Agreement spätestens nach 1 Monat einzureichen)
Konzeption zur Verteilung der E-Roller gemäß Vorgaben der Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld (Übersichtsplan, Liste mit straßenscharfen Standorten, Anzahl der Geräte pro Standort) nach Ziff. 4
Beschreibung der Vertriebs-App und ihrer Funktionalität
Technische Vorgabe der Beendigung des Leihvorgangs nur bei Aufzeichnung eines Fotos über das ordnungsgemäße Abstellen des E-Scooters oder ein ähnlich wirksames Instrument
Service- und Reaktionszeiten
Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für die Bereitstellung von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter in der Stadt Langenfeld sowie der Ausschöpfung des Gesamtkontingentes können weitere Bewerbungen nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse für das Jahr 2023 besteht nicht.
Veröffentlichung
Die Stadt Langenfeld veröffentlicht die zugrundeliegende Bekanntmachung auf der Internetseite www.langenfeld.de sowie unter www.evergabe.nrw
Anlagen:
Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) mit Erhebung von Sondernutzungs- und/bzw. Verwaltungsgebühren
Muster Sondernutzungserlaubnis mit Anlagen zu Verbotszonen und Parkzonen
Muster Data Sharing Agreement
Sharing-Richtlinie für gewerbliche E-Scooter auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld
Darstellung der konzeptionell zu berücksichtigenden Gewerbegebiet
Empfänger Teilnahmeantrag:
veröffentlicht am:
23.03.2023 um: 18:51
Sie sind NEU hier?
Dann bieten wir Ihnen gerne einen unverbindlichen, kostenlosen Test speziell für Ihr Unternehmen an, wie Sie ohne eigenen Zeitaufwand alle Auftragschancen Ihres Interesses täglich auf dem Silbertablett serviert erhalten.
Der Test endet automatisch ohne jegliche Verpflichtung für Sie!
Der Test wird durch und nach Kontaktaufnahme mit Ihnen freigeschaltet!
Unsere Kunden erhalten eine Erfolgsgarantie und bekommen ihr Geld zurück, wenn sie durch unsere Informationen keine Aufträge erhalten.
Ich will gratis testen